JudikaturJustizRS0018493

RS0018493 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2008

Die Untersuchung darf nicht oberflächlich sein, sondern muss mit fachkundiger Sorgfalt vorgenommen werden; sie braucht aber nicht peinlich genau zu sein; zur sachgemäßen Untersuchung gehört unter Umständen die Zuziehung von Sachverständigen.

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