JudikaturJustizRS0018377

RS0018377 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2019

Ein Dauerschuldverhältnis kann vorzeitig mit der Wirkung ex nunc aufgelöst werden, wenn Gründe vorliegen, die bei Verträgen anderer Art einen Rücktritt rechtfertigten.

Entscheidungen
54