JudikaturJustizRS0018335

RS0018335 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2016

Die analoge Anwendung des Handelsvertreterrechtes auf Eigenhändler, die auf Grund eines Dauerschuldverhältnisses im eigenen Namen und für eigene Rechnung die von ihnen eingekauften Waren eines Unternehmers weiterkaufen, erscheint gerechtfertigt, wenn sie Auslegung der vereinbarten Vertragsbeziehungen ergibt, dass es sich tatsächlich und wirtschaftlich um die Begründung von Rechtsbeziehungen handelt, die denen zwischen Unternehmer und Handelsvertreter entsprechen, welche Rechtsansicht auch im deutschen Rechtsbereich insbesondere in Fällen vertreten wird, in denen dem Eigenhändler das Alleinverkaufsrecht für einen bestimmten Bezirk eingeräumt wurde (vgl Schlegelberger HGB 5. Auflage Anmerkung 20 a zu § 84 HGB).

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