Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.124,09 EUR (darin 337,86 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Beide Parteien betreiben Hausverwaltungen. Eine in Wohnungseigentum stehende Liegenschaft in Klagenfurt wurde jahrelang von einem Unternehmen verwaltet, das 2008 mit der Beklagten verschmolzen wurde. Im Sommer 2011 beschlossen die Wohnungseigentümer die Abbestellung der Beklagten als Hau…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1.1. Die Schlichtungsklausel unterscheidet sich von einer Schiedsklausel dadurch, dass die Schlichtungsstelle nicht dazu berufen ist, anstelle des staatlichen Gerichts zu entscheiden, sondern lediglich zur Aufgabe hat, vor Anrufung des staatli…