JudikaturJustizRS0018023

RS0018023 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 2021

Welche Streitigkeiten von der Schiedsvereinbarung umfasst sind, ist auf Grund ihres - nach dem Parteiwillen auszulegenden - Inhalts zu ermitteln.

Entscheidungen
37