Spruch Die Gerichte sind in jedem Fall befugt, die Zulässigkeit und, Wirksamkeit einer betrieblichen Disziplinarmaßnahme zu überprüfen und darüber mit Feststellungsurteil zu entscheiden Die vom leitenden Angestellten eines Sozialversicherungsträgers verhängte Ordnungsstrafe wird durch den bloßen Antrag au…
Text Die Direktion der beklagten Gebietskrankenkasse verhängte über den Kläger, ihren Dienstnehmer, am 7. März 1978 gemäß § 104 der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) die Ordnungsstrafe des Verweises, verbunden mit einer Geldbuße in der Höhe von 2% …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: In der Mängelrüge vertritt die beklagte Partei die Auffassung, infolge rechtskräftiger Entscheidung über das Eventualbegehren hätte das Berufungsgericht weder über dieses noch über das somit gegenstandslos gewordene Hauptbegehren entscheiden dürfen. Da der Kläger selbs…