Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.961,64 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 326,94 EUR an USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war ursprünglich beim beklagten Versicherungsunternehmen angestellt. Um sich selbständig zu machen, schloss er am 14. November 2000 mit der Beklagten einen von dieser vorgelegten, regelmäßig als Muster für den Abschluss derartiger Verträge verwendeten Agenturvertrag, …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig , jedoch nicht berechtigt . 1. Maßgeblich für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Provisionsverzichtsklausel ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (RIS-Justiz RS0017936; Bollenberger in KBB³ § 879 Rz 1), hier also der 14…