Spruch Den Revisionen des Erst-, Dritt-, Fünft- und Siebentbeklagten wird nicht Folge gegeben; hingegen wird der Revision des Zweitbeklagten Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Der Erst-, Dritt-, Fünft- und Siebentbeklagte sin…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte mit zwei Klagen von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung des eingeschränkten Klagsbetrages samt Anhang mit der Behauptung, sie habe mit der Firma G*** G*** GmbH Co KG einen Factorvertrag abgeschlossen und die Beklagten hätten sich zur Übernahm…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen des Erst-, Dritt-, Fünft- und Siebentbeklagten sind nicht berechtigt; hingegen kommt der Revision des Zweitbeklagten Berechtigung zu. 1.) Zu den Revisionen des Dritt-, Fünft- und Siebentbeklagten: Die Revisionswerber bringen vor, das Berufungsgericht habe ausgeführt, daß auf Grund de…