JudikaturJustizRS0017828

RS0017828 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. April 2015

Wird der Inhalt einer Urkunde nur als entscheidendes Argument für eine auch aus Aussagen abgeleitete Feststellung verwendet, so liegt in diesem Vorgehen keine rechtliche Beurteilung, sondern eine nicht revisible Tatsachenfeststellung.

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11