Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung einschließlich des unangefochten gebliebenen Teiles zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei S 104.300,-- samt 7,41 % Zinsen seit 10. 10. 1995 binnen…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte Anfang 1994 erfahren, daß es risikoarme lukrative Anlagemöglichkeiten bei einem "EKC" gebe und daß der Beklagte dieses Unternehmen vertrete. Bei einem ersten Gespräch im März 1994 erklärte der Beklagte dem Kläger, der EKC sei ein ideeller Verein, welcher über …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist zulässig und teilweise auch berechtigt. Die Vorinstanzen haben zutreffend dargestellt, daß die festgestellte Haftungserklärung des Beklagten nicht als - formfreier - Schuldbeitritt gewertet werden kann. Im Zweifel ist selbstschuldnerische Verpflichtung…