Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahingehend abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.631,52 EUR (darin 271,92 EUR USt) bestimmten Verfahrenskosten zweiter Instanz und die…
Text Entscheidungsgründe: [1] Mit Garantieerklärung vom 30. 3. 2016 verpflichtete sich die Beklagte gegenüber der Klägerin zur Besicherung eines Haftrücklasses von 16.232,30 EUR und zur Zahlung eines Betrags bis zu dieser Höhe binnen 14 Bankarbeitstagen nach Einlangen des Originalschriftstücks, mit dem…
Rechtliche Beurteilung [11] Die Revision ist zur Klarstellung zulässig und auch berechtigt. [12] 1. Nach der Rechtsprechung hat der Garant vom Begünstigten die strikte, „pedantisch genaue“ Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen zu verlangen („formelle Garantiestrenge“; RIS Justiz RS0016983; vgl auch RS0016999). Da…