RS0017594 – OGH Rechtssatz
RS0017594 – OGH Rechtssatz
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Der Anspruch auf Rückstellung beschlagnahmter ausländischer Banknoten ist durchaus vergleichbar mit einem privatrechtlichen Anspruch auf Zahlung einer in ausländischer Währung ausgedrückten Geldschuld (echte Fremdwährungsschuld), ohne daß dem Schuldner etwa die Ersetzungsbefugnis des Artikel 8 Nummer 8 EVHGB auf Zahlung in Schillingwährung zustünde.