Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit S 19.049,58 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 3.174,93 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger, die Eltern, des Beklagten, haben diesem mit Übergabsvertrag vom 17. Oktober 1985 samt Nachtrag vom 4. Juli 1986 die ihnen je zur Hälfte gehörende Liegenschaft EZ 203 II KG Längenfeld ins Eigentum übertragen. Mit der am 11. März 1988 beim Erstgericht eingelangten Kla…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Kläger vertreten in ihrer Revision weiterhin den Standpunkt, daß der streitgegenständliche Übergabsvertrag überwiegend als unentgeltlich und daher als Schenkung anzusehen sei, weshalb sie berechtigt seien, diesen Vertrag wegen groben Undanks, Arglist, Irrtums o…