Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung, soweit sie die viert- und fünftbeklagten Parteien betrifft, zu lauten hat: „Die viert- und fünftbeklagte Partei sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger zur ungeteilten Han…
Text Entscheidungsgründe: Am 17. Jänner 1984 ereignete sich um etwa 18:50 Uhr in Graz im Bereich der Kreuzung, die von der Idlhofgasse und der Zufahrt zur Lazarettgasse gebildet wird, ein Verkehrsunfall. Der Kläger lenkte seinen PKW durch die Lazarettgasse, bog nach links in die Zufahrtsstraße ein und vo…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Urteil des Berufungsgerichtes - entgegen dessen Ansicht - der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht entspricht; sie ist auch teilweise berechtigt. Die Revisionswerber führen aus, dem Kläger sei eine Verletzung des Rechtsvorranges anzulasten, weshalb ein …