JudikaturJustizRS0017421

RS0017421 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2024

Das Urteil gegen einen Gesamtschuldner wirkt nicht gegen die anderen Gesamtschuldner; durch ein solches Urteil werden dem später belangten Gesamtschuldner keinerlei Einwendungen gegen den Bestand der Forderung abgeschnitten.

Entscheidungen
9