Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 2.419,91 EUR (darin enthalten 403,32 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die H***** Co, eine Kommandit gesellschaft, hat mit der Beklagten einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz Versicherung (ARB 1988) zugrunde liegen, deren wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: „ Artikel 2…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach ständiger Rechtsprechung nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung (§§ 914, 915 ABGB) auszulegen und zwar orientiert am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungs…