JudikaturJustizRS0017391

RS0017391 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2023

Bei einem bedingten Vertrag ist jede Beeinflussung des Ablaufs der Ereignisse wider Treu und Glauben unzulässig; eine Partei darf also auf die Bedingung nicht in einer Weise einwirken, die die andere Partei nach Sinn und Zweck des Vertrages redlicherweise nicht erwarten konnte.

Entscheidungen
18