JudikaturJustizRS0017189

RS0017189 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2010

Sind auch nur einzelne der begehrten Vertragsbestimmungen nicht durchsetzbar, muss das Klagebegehren abgewiesen werden, weil das Ausschneiden oder die Änderung solcher Bestimmungen gegenüber dem Klagebegehren ein aliud sind (EvBl 1966/521)

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