Text Begründung: Der Kläger, der taubstumm ist und an einer hochgradigen Geistesschwäche mit Krankheitswert leidet, wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Leibnitz vom 12.9.1977, P 539/77-1, voll entmündigt. Zu seinem Kurator wurde sein Bruder Franz S*****, der Erstbeklagte, bestellt. Der Kläger lebte…
Rechtliche Beurteilung 1. Zum Rekurs des Erstbeklagten: Er glaubt dem festgestellten Sachverhalt entnehmen zu können, daß dem Kläger kein aus Wohnungsrecht und Pflegeleistungen zusammengesetztes Ausgedinge eingeräumt wurde, sondern die Dienstbarkeit der Wohnung und - getrennt davon - ein moralischer Anspruch auf Pflege-…