Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagten sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 6.520,32 (darin S 1.086,72 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, ein Elektrizitätsunternehmen, beauftragte im Zuge der Errichtung eines Kraftwerks ein Unternehmen mit der Ausführung von Aufschließungsarbeiten auf mehreren in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken. Die Arbeiten wurden am 8.11.1989 begonnen. Die Beklagten…
Rechtliche Beurteilung Die Schadenersatzpflicht der Beklagten setzt voraus, daß sie rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben. Für die Rechtswidrigkeit ihres Handelns kommt in Betracht, daß sie durch das Betreten der im Eigentum der klagenden Partei stehenden Grundstücke deren Eigentumsrecht und somit ein absolutes, v…