Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 5.878,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 447,15 Umsatzsteuer und S 960,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 27. Juli 1978 gab der Kläger dem Beklagten mit 1. August 1978 das von ihm betriebene Kfz-Mechanikerunternehmen Graz, ögydigasse 14 und 16, in Bestand. Bei Beendigung des Bestandverhältnisses war das Pachtobjekt dem Verpächter in gutem und brauchbarem Zustand unte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Wie in der Entscheidung SZ 56/103 unter Berufung auf die dort angeführte überwiegende Lehre ausgesprochen wurde, handelt es sich bei der Frist des § 1111 ABGB um keine Verjährungs-, sondern um eine Präklusivfrist. Es muß aber auch der durch den Ablauf d…