RS0016688 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Verfallsklauseln sind nur dann sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren (ebenso schon Arb 6062, 6200).
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Verfallsklauseln sind nur dann sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren (ebenso schon Arb 6062, 6200).