JudikaturJustizRS0016688

RS0016688 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Verfallsklauseln sind nur dann sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren (ebenso schon Arb 6062, 6200).

Entscheidungen
70