Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den beklagten Parteien je die Hälfte ihrer mit insgesamt 4.204,03 S (darin 700,67 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Begründung: Das Erstgericht erkannte 1) die Beklagten "als grundbücherliche Eigentümer" des herrschenden Guts schuldig, "der lastenfreien Abschreibung des Grundstücks 3195/2" vom dienenden Gut zuzustimmen, und stellte im übrigen 2) fest, daß die Beklagten zufolge Verweigerung der Zustimmung zur …
Rechtliche Beurteilung Danach ist die Revision unzulässig. 1. Gemäß § 485 Satz 2 ABGB kann die auf einem Grundstück lastende Dienstbarkeit durch dessen Vergrößerung, Verkleinerung oder Zerstückelung - abgesehen von dem in § 847 ABGB bezeichneten Fall - weder verändert noch geteilt werden. Zufolge § 847 ABGB bleiben durc…