RS0016550 – OGH Rechtssatz
RS0016550 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Vereinbarungen, wonach sich ein Elternteil dem anderen gegenüber verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes allein aufzukommen und den anderen für den Fall der Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten, sind zulässig und dem anderen Elternteil gegenüber wirksam, soferne nicht diese Vereinbarung in rechtlich geschützte Interessen minderjähriger Kinder eingreift (so schon 2 Ob 599/90 = RZ 1991/64).