JudikaturJustizRS0016547

RS0016547 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2008

Der gesetzliche Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten ruht iS der E SZ 27/134, solange der Unterhaltsberechtigte mit einem anderen Person eine außereheliche Lebensgemeinschaft führt, eine vertragliche Übernahme der Unterhaltsverpflichtung auch für diesen Fall ist aber nicht sittenwidrig.

Entscheidungen
4