Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und die Rechtssache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Ehescheidung, die mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 20. April 1979, GZ 23 Cg 23/79-11, ausgesprochen wurde, haben die Parteien im gerichtlichen Vergleich unter anderem ihre Unterhaltsansprüche geregelt. Der Kläger hat s…
Rechtliche Beurteilung Die nach § 502 Abs 4 Z 2 ZPO zulässige Revision ist berechtigt. Das Eingehen einer Lebensgemeinschaft bildet für den Scheidungsunterhalt weder den Verwirkungstatbestand nach § 74 EheG noch den Erlöschenstatbestand nach § 75 EheG, führt aber für die Dauer der Lebensgemeinschaft unabhängig davon, ob d…