JudikaturJustizRS0016499

RS0016499 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 1998

Die gemeinsame Versteigerung mehrerer, ein wirtschaftlich Ganzes bildender Grundbuchskörper bildet eine zulässige Abweichung von den gesetzlichen Normativbedingungen. Sie ist selbst gegen den Widerspruch eines Beteiligten zu genehmigen, wenn dies am besten den Interessen aller dient (Ablehnung von RZ 1936,99).

Entscheidungen
4