JudikaturJustizRS0016368

RS0016368 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Für den Umfang und die Art der Ausübung einer ungemessenen Dienstbarkeit ist das jeweilige Bedürfnis des herrschenden Gutes und nicht jenes zum Zeitpunkt der Servitutsbestellung maßgebend.

Entscheidungen
64