JudikaturJustizRS0016310

RS0016310 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juli 2019

Der bevollmächtigte Vertreter einer Vertragspartei oder sonst ein Hilfsorgan, dessen sich die Vertragspartei bei dem Vertragsabschluss oder zur Vorbereitung desselben bedient, ist nicht Dritter im Sinne des § 875 ABGB.

Entscheidungen
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