Spruch Die Verjährungsbestimmung des § 1487 ABGB. umfaßt auch die angemessene Vergütung nach § 872 ABGB. Entscheidung vom 23. März 1966, 7 Ob 21/66 I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz: Oberlandesgericht Graz…
Text Der Kläger hat mit Gedächtnisprotokoll vom 3. Juli 1954 eine Eigentumswohnung erworben. Die Wohnung sollte ein Ausmaß von 139.33 m2 haben, als Kaufpreis wurde ein Betrag von 19.610.70 S vereinbart, der sich einschließlich Grundsteuer und Bauaufwand schließlich auf 32.324.56 S stellte. Mit Kaufvertra…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der Kläger versucht darzutun, daß es sich bei seinem Begehren nach § 872 ABGB. um einen Schadenersatzanspruch "im weiteren Sinne" handle, der gemäß § 1489 ABGB. drei Jahre nach Schadenskenntnis verjähre. Diese Ansicht ist unrichtig und mit dem Gesetz nicht in Einklang …