JudikaturJustizRS0016184

RS0016184 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2022

Anfechtung wegen Geschäftsirrtums, wenn ein Vertragspartner seine Aufklärungspflicht verletzt hat, auch wenn ihn an der Verletzung der Aufklärungspflicht kein Verschulden trifft (alte Rechtslage vor Inkrafttreten des § 871 Abs 2 ABGB idF des KschG).

Entscheidungen
32