Spruch Dem Rekurs der mj. erbl. Enkelkinder wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens aufgetragen. Die erbserklärte Erbin wird mit ihrem Revisionsrekurs auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Begründung: Die Erblasserin hinterließ ihre Tochter Ruth V***** und vier mj Enkelkinder. Im Testament vom 7.12.1990 setzte sie Anna Maria S***** zur Alleinerbin ein; weiters verfügte sie : "meine Tochter Ruth S***** enterbe ich wegen groben Undanks und Lieblosigkeit ebenso enterbe ich deren Kinder…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der mj. Enkelkinder der Erblasserin ist zulässig und auch berechtigt. Pflichtteilsansprüche sind mit Leistungsklage im streitigen Verfahren durchzusetzen (Welser in Rummel2 §§ 762 - 764 ABGB Rz 14; Eccher in Schwimann § 764 ABGB Rz 9; jeweils mwN). Zwar ist auch im Falle von mi…