Spruch Ein allein auf Gedächtnislücken des Erblassers beruhendes Verkennen des tatsächlichen Umfanges des frei verfügbaren Vermögens durch den Testator ist ein Fall der irrtümlichen Bezeichnung im Sinne des § 571 ABGB. Entscheidung vom 7. Oktober 1964, 6 Ob 251/64. I. Instanz: Landesgericht Feldkirch; II.…
Text Josef D., Schulrat i. R., ist am 22. Jänner 1961 verstorben. Die Klägerin (geboren am 30. März 1949) ist die Tochter des Josef D. aus dessen zweiter Ehe mit Paula, verwitweter K., geborene R., die er nach dem Ableben (18. April 1944) seiner ersten Ehegattin Anna, geborene H., eingegangen war. Die Be…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Daß ein Motivirrtum im Sinne des § 572 ABGB., zweiter Halbsatz, im vorliegenden Fall außer Betracht zu bleiben hat und daß überhaupt - wie schon das Berufungsgericht entgegen dem Erstgerichte erkannte - von einem Motivirrtum nicht die Rede sein kann, räumt die Revision…