Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. …
Text Begründung: Die Erblasserin hat am 5. 10. 1994 in einem maschinschriftlich verfassten und von ihr und drei Zeugen unterfertigten Testament ihren Schwager DI Karl M***** zum Alleinerben ihres gesamten Nachlasses, als Nacherben dessen Kinder Mag. Sieglinde und Armin M***** eingesetzt. Am 15. 12. 1998…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt; das Rechtsmittel ist jedoch nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin steht auf dem Standpunkt, sie könne ihr Erbrecht auf ein im Verlassenschaftsverfahren kundgemachtes vollständiges Testament stützen,…