JudikaturJustizRS0015407

RS0015407 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2016

Die im Protokoll über das Testament enthaltene Erklärung, daß sich das Gericht in einem Gespräch mit der Erblasserin von ihrer Handlungsfähigkeit überzeugt und ihre Testierfähigkeit festgestellt habe, entspricht den Erfordernissen des § 569 ABGB.

Entscheidungen
5