Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben und das angefochtene Berufungsurteil das im Übrigen unverändert zu bleiben hat, hinsichtlich seines Zuspruches mit der Maßgabe bestätigt, dass es zu lauten hat: "Dem Kläger und den künftigen Eigentümern der Liegenschaft EZ 99 KG ***** O*****…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1968 grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 99, GB ***** O*****, bestehend aus den Waldgrundstücken Nr 559, 560, 561/3 und 561/4. Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der benachbarten EZ 123 derselben KG, ua bestehend aus den Waldgrundstüc…
Rechtliche Beurteilung Die Frage der Widerruflichkeit eines prozessualen Anerkenntnisses ist umstritten. Während zahlreiche Entscheidungen (SZ 25/234; EvBl 1957/192; JBl 1959, 239, 7 Ob 186/63 ua) davon ausgehen, dass das prozessuale Anerkenntnis als eine nur den Regeln des Prozessrechts unterworfene Prozesshandlung schle…