JudikaturJustizRS0015177

RS0015177 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 1955

Letzwillige Verfügung mit Verpflichtung der Erben zum Betrieb und zur Erhaltung eines Glockenspieles. Wiederherstellungspflicht nach Kriegsschäden ( Grazer Glockenspiel ).