Spruch Stirbt der Erbe vor Abgabe der Erbserklärungen, so ist, wenn ein Ersatzerbe bestimmt wurde, dieser und nicht der Erbeserbe zum Nachlaß berufen. Entscheidung vom 18. Juni 1969, 6 Ob 115/69. I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.…
Text Der Erblasser Dr. Benö N. starb am 18. Mai 1968. Als allfälligen Erben hinterließ er seinen Bruder Ladislaus N., der am 7. September 1968 ohne eine Erbserklärung abgegeben zu haben, nachverstarb. Die Verlassenschaft des letzteren wird zu 8 A .../68 des Erstgerichtes gleichfalls abgehandelt. Weitere …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Rekursgericht übersieht die Frage des Unterschiedes zwischen einer Transmission im weiteren Sinn (§ 537 ABGB.) und im engeren Sinne (§ 809 ABGB.). Nach letzterer Bestimmung geht der Nacherbe dem Erbeserben vor, wenn dieser vor Antritt der Erbschaft, also vor Abgabe der Erbse…