JudikaturJustizRS0014922

RS0014922 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Ein Irrtum über eine wertbildende Eigenschaft (hier: Eignung zum Weiterbau eines Rohbaues), gehört zum Inhalt des Geschäftes. Ein Irrtum darüber ist daher ein Geschäftsirrtum.

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