JudikaturJustizRS0014838

RS0014838 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. August 2021

Die Verjährungseinrede verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Fristversäumnis des Berechtigten auf ein Verhalten seines Gegners zurückzuführen ist.

Entscheidungen
58