Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, dem Zweitbeklagten die mit S 14.387,24 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin die Barauslagen von S 1.920,-- und die USt. von S 1.133,39), die Erstbeklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 10.594,15 bestimmten Kosten de…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von den Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Bezahlung von S 280.000,-- s.A. an Schmerzengeld und Verdienstentgang und die Feststellung, daß die Beklagten ihm für künftige Schäden aus dem Unfall vom 3.2.1980 auf dem Postamtsvorplatz in B C hafteten…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind nicht berechtigt. Der Kläger baut seine Revision darauf auf, daß der Zweitbeklagte von der Erstbeklagten zumindest schlüssig mit der Schneeräumung und Streuung des Postamtsvorplatzes betraut wurde. Die Erstbeklagte stellt es in ihrer Revision darauf ab, daß sie keine gültige Vere…