Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Dem Berufungsgericht wird die Entscheidung über die Berufung der klagenden Parteien unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Rekurskosten sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Eine Ausfertigung des die Klage abweisenden Urteils wurde dem Rechtsanwalt, der für beide Kläger als Prozeßbevollmächtigter aufgetreten war, am 7.6. 1993 zugestellt. Am 2.7.1993, also innerhalb offener Berufungsfrist, langte beim Erstgericht der Antrag beider Kläger ein, ihnen für das …
Rechtliche Beurteilung Der - ohne die Beschränkungen nach §§ 502, 528 ZPO - zulässige Rekurs der Kläger ist berechtigt. Der vom Berufungsgericht erwähnten Rechtsprechung, wonach die Berufungsfrist nicht iSd § 464 Abs 3 ZPO verlängert werde, wenn nicht auch das Vermögensbekenntnis innerhalb der ursprünglichen Berufungsfr…