JudikaturJustizRS0014579

RS0014579 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2002

Im Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe kann keinesfalls ein schlüssiger Widerruf der dem frei gewählten Vertreter erteilten Prozeßvollmacht erblickt werden.

Entscheidungen
11