JudikaturJustizRS0014294

RS0014294 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Wechselt eine mit einem verbücherten Vorkaufsrecht belastete Liegenschaft ihren Eigentümer (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, daß nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist) ohne den Vorkaufsfall auszulösen, bleibt das Vorkaufsrecht bestehen (GlU 7645; SZ 25/92; EvBl 1993/78). Es geht als Belastung auf den Erwerber über (§ 443 ABGB) und kann ausgeübt werden, wenn dieser nun die Sache verkauft.

Entscheidungen
6