JudikaturJustizRS0014268

RS0014268 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2010

Unterlässt der Werkbesteller anlässlich einer vertraglich bedungenen Abnahme des Werkes die Rüge von Mängeln, die in die Augen fallen, liegt darin ein schlüssiger Verzicht auf die Geltendmachung solcher Mängel.

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3