Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 18.192,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 3.032,10 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin lieferte der Beklagten Damenbekleidungsstücke (271 Blusen, 707 Blousons oder "Westen", 271 und 1.308 Röcke), die teils im April 1986, teils am 7.Mai 1986 in dem von der Beklagten gewünschten Speditionslager einlangten. Da damals durch Verspätung zahlreicher Lieferu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist nicht gerechtfertigt. Wie die Vorinstanzen zutreffend erkannten, ist auf den vorliegenden Kaufvertrag gemäß § 36 IPRG das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Das am 1.Jänner 1989 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über de…