Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit S 5.657,85 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin sind S 514,35 Umsatzsteuer enthalten) je zur Hälfte binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von je S 62.203,98 sA an restlichem Arbeitsentgelt mit der Behauptung, er habe als Kapellmeister mit ihnen Engagementverträge abgeschlossen, aus denen er ihnen die näher aufgeschlüsselten Entgeltbeträge schulde. Der Be…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Auffassung der Revisionswerber, der Beklagte sei entgegen der Rechtsmeinung des Berufungsgerichtes Vertragspartner der Kläger gewesen, weil er zwar im Auftrag, aber nicht im Namen eines Dritten Verträge mit den Klägern abgeschlossen habe, ist nicht zuzustimmen.…