Text Begründung: Die Beklagte wurde gemäß § 1 Spanische Hofreitschule Gesetz, BGBl I 2000/115, ab 1. 1. 2001 als Gesellschaft öffentlichen Rechts errichtet, auf die die Bestimmungen des GmbH Gesetzes, RGBl 1906/58, anzuwenden sind, soweit im Spanische Hofreitschule Gesetz nicht anderes bestimmt ist. D…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte behauptet in ihrer außerordentlichen Revision das Vorliegen zweier erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO: Die erste Frage betreffe das Thema, ob auf die Kläger als ehemalige Vertragsbedienstete des Bundes das VBG bloß als Vertragsschablone Anwendung finde (Standpunkt der Kläger u…