JudikaturJustizRS0014110

RS0014110 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. August 2022

Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können im Sinne des § 863 ABGB ihren Willen durch schlüssiges Verhalten erklären (hier: Genehmigung der Dienstpragmatik einer Landwirtschaftskammer durch die Landesregierung).

Entscheidungen
52