Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.959,20 (darin S 247,20 Umsatzsteuer und S 240,-- Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der zum Gutsbestand des geschlossenen Hofes "Stöger" in EZ 4 I der KG Mariatal gehörenden an den Krummsee des Beklagten grenzenden Grundstücke 290, 297/2, 740/1 und 306/1. Das Grundstück 312 in der EZ 21 II der KG Mariatal mit dem Krummsee ist Eigentum …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, nicht aber berechtigt. Der Beklagte leitet eine Unzulässigkeit der Revision davon ab, daß der Wert der geringen von dem Grenzstreit betroffenen Grundfläche S 60.000,-- nicht erreichen könne und auch keine Rechtsfrage von der Bedeutung nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zu lösen sei.…