Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Berufungsurteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt - unter Einbeziehung der bereits in Rechtskraft erwachsenen Teile - zu lauten hat: "1. Die eingeklagte Forderung besteht mit S 100.000,-- zu Recht. 2. Die Einrede der beklagten Partei, mit …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger, d.h. der im Zuge des Verfahrens verstorbene frühere Erstkläger Roland P***** und die Zweitklägerin, beauftragten den Beklagten mit der Planung und Bauaufsicht für ein Einfamilienhaus; sie begehren als Schadenersatz aus Planungsfehlern und unzureichender Bauaufsicht…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der klagenden Parteien, mit der das Berufungsurteil nur insoweit bekämpft wird, als die Klagsforderung nicht als mit weiteren S 50.000,-- zu Recht bestehend erkannt und die beklagte Partei zur Zahlung von weiteren S 50.000,-- sA verpflichtet wird, ist zulässig, weil da…