Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der zweitbeklagten Partei die mit 2.012,76 EUR (darin 335,46 EUR USt), der drittbeklagten Partei die mit 2.014,20 EUR (darin 335,70 EUR USt) und den viert und fünftbeklagten Parteien die mit 2.012,40 EUR (darin 335,10 EUR USt) best…
Text Begründung: Die Klägerin und die fünf Beklagten sind Miteigentümer (vier Miteigentümer zu 1/12, zwei zu 1/3) der als „S*****alm“ bezeichneten Liegenschaft, einer arrondierten Alm, die sich von der Talsohle des K*****baches (Seehöhe 1.400 m) bis auf den D*****gipfel (Seehöhe 2.433 m) erstreckt. Die A…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin, mit der sie die Stattgebung des Realteilungsbegehrens, hilfsweise die Aufhebung der Entscheidung anstrebt, ist unzulässig. Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung…