Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das bezüglich der Abweisung des 4 % übersteigenden Zinsenbegehrens rechtskräftig wurde, wird im übrigen aufgehoben. Die Rechtssache wird im Umfang der Aufhebung zur ergänzenden Verhandlung und neuen Entscheidung an das Berufungsgericht zurück…
Text Begründung: Eigentümer der Liegenschaft EZ 1343 KG Favoriten, Haus in Wien 10, Quellenstraße 36, sind der Kläger zu 2/10, die Gemeinschulderin Philipp P*** Gesellschaft mbH zu 3/10 und Antonia K*** zu 5/10. Das Haus besteht aus einem Vordertrakt, zwei Seitentrakten und einem Hintertrakt. Zwischen d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig. Sie ist auch berechtigt. Nach § 837 letzter Satz ABGB gilt ein Teilgenosse einer gemeinsamen Sache, also auch der Miteigentümer einer Liegenschaft, als Verwalter des gemeinschaftlichen Gutes, auch wenn er es ohne Auftrag der ü…