Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs. 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs. 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs. 3 ZPO). Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Aufhebungsbeschluß wird dahin abgeändert, daß das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei, die…
Text Entscheidungsgründe: Die deutschen Staatsangehörigen Robert W***** und Peter L***** nahmen am 13.1.1987 das Rasthaus W***** in Bestand. Sie gründeten die Klägerin mit dem Sitz in Salzburg und brachten das Bestandrecht in die Gesellschaft ein. Da das Inventar des Rasthauses sehr abgenützt und kaum b…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Beklagten gegen den Aufhebungsbeschluß ist im Ergebnis berechtigt. Er führt jedoch zum Nachteil des Beklagten welcher Tatsache das Verbot der reformatio in peius nicht entgegensteht (JBl. 1983, 202; Fasching ZPR 2 Rdz 1823) zur Wiederherstellung des Ersturteiles. Den Vorinstanzen is…