Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: 'Das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, das Reihenhaus in Hinterbrühl, Wagnerstraße 29/18, von den in seinem Eigentum stehenden beweglichen Sachen zu räumen und das Reihenhau…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das aus dem Spruch ersichtliche Begehren und brachte vor, er habe zusammen mit seiner Gattin Dipl.Ing.Margaretha C ein Reihenhaus in Hinterbrühl je zur Hälfte gekauft. Der Eigentumserwerb sei bisher aus formalen Gründen unterblieben, weil das Grundbuchsgericht…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. Der Beklagte macht geltend, es könne die durch seine Aufnahme in den gemeinsamen Haushalt des Klägers und seiner Mutter geschaffene Regelung, die gegenüber seiner Mutter familienrechtlich begründet, gegenüber dem Kläger aber zumindest schlüssig erfolgt …