RS0013235 – OGH Rechtssatz
RS0013235 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Rechtsgemeinschaft der Miteigentümer ist auch nach dem rk Zivilteilungsurteil bis zur tatsächlichen Durchführung der Teilung weiterhin gegeben.
RS0013235 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Rechtsgemeinschaft der Miteigentümer ist auch nach dem rk Zivilteilungsurteil bis zur tatsächlichen Durchführung der Teilung weiterhin gegeben.