RS0013233 – OGH Rechtssatz
RS0013233 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zur konkursrechtlichen Behandlung von Fällen, in denen der Gemeinschuldner in einer Rechtsgemeinschaft mit anderen Personen steht. (Unter Berücksichtigung der Literatur sowie der Bestimmungen der §§ 16, 51 der deutschen KO unter besonderer Bedachtnahme auf die Verschiedenheit, der nach österreichischem und nach deutschem Recht geltenden Regelung bei Auflösung einer Erwerbsgesellschaft nach bürgerlichem Recht: §§ 730 ff, insbes. 733 BGB - § 1215 ABGB).