JudikaturJustizRS0013197

RS0013197 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2023

Mangels Benützungsregelung kann bei einer gemeinschaftlichen Sache, die eine sogenannte unbeschränkte Gebrauchsmöglichkeit gewährt, wie etwa Spaziergänge im gemeinsamen Garten, jeder Teilhaber ohne Zustimmung des anderen diesen Gebrauch ausüben; bei beschränkter Gebrauchsmöglichkeit darf er jeden Gebrauch machen, durch den er den Gebrauch des anderen nicht stört.

Entscheidungen
15